ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN ONLINE-VERKAUF
Artikel 1: Definitionen
- Be The Best You – NorahLux, ansässig in Deurne, Handelsregisternummer (KvK) 72738448, wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
- Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
- Die Parteien sind Verkäufer und Käufer gemeinsam.
- Mit dem Vertrag ist der Kaufvertrag zwischen den Parteien gemeint.
Artikel 2: Identität des Unternehmers
Name des Unternehmers: NorahLux
Niederlassungs- & Besuchsadresse:
Ferdinand Bolstraat 24A
5753BL Deurne
Telefonnummer Kundenservice: 0624925740
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 10:00 bis 17:00 Uhr
E-Mail-Adresse: info@norahlux.com
Handelsregisternummer (KvK): 72738448
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 001886542B75
Artikel 3: Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.
- Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur möglich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich von den Parteien vereinbart wurde.
Artikel 4: Zahlung
- Der vollständige Kaufpreis wird immer sofort im Geschäft beglichen. Bei Reservierungen wird in einigen Fällen eine Anzahlung erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und die Anzahlung.
- Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, befindet er sich in Verzug. Bleibt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist.
- Bleibt der Käufer in Verzug, wird der Verkäufer das Inkasso einleiten. Die Kosten im Zusammenhang mit diesem Inkasso gehen zu Lasten des Käufers. Diese Inkassokosten werden auf der Grundlage des Erlasses über die Vergütung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.
- Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs des Käufers sind die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig.
- Verweigert der Käufer seine Mitwirkung an der Ausführung des Auftrags durch den Verkäufer, bleibt er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.
Artikel 5: Angebote, Kostenvoranschläge und Preise
- Angebote sind freibleibend, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist genannt. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, verfällt das Angebot.
- Lieferzeiten in Kostenvoranschlägen sind Richtwerte und geben dem Käufer bei Überschreitung kein Recht auf Auflösung oder Schadenersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.
- Der in Angeboten, Kostenvoranschlägen und Rechnungen genannte Preis besteht aus dem Kaufpreis einschließlich der fälligen Umsatzsteuer und etwaiger anderer behördlicher Abgaben.
- Mit Rabatt erworbene Waren und Käufe, die keine Therapielampe enthalten, fallen nicht unter das Angebot „Kostenlose Gesundheitstipps auf Anfrage“.
Artikel 6: Widerrufsrecht
- Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 28 Tagen nach Erhalt der Bestellung ohne Angabe von Gründen aufzulösen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt in dem Moment zu laufen, in dem die (gesamte) Bestellung vom Verbraucher empfangen wurde.
- Es besteht kein Widerrufsrecht, wenn die Produkte nach seinen Spezifikationen maßgefertigt wurden oder nur kurz haltbar sind.
- Der Verbraucher kann die Widerrufsinformationen des Verkäufers nutzen. Der Verkäufer ist verpflichtet, diese dem Käufer unverzüglich nach dessen Anfrage zur Verfügung zu stellen.
- Während der Bedenkzeit wird der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umgehen. Er wird das Produkt nur in dem Maße auspacken oder benutzen, wie es notwendig ist, um beurteilen zu können, ob er das Produkt behalten möchte. Wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit allem gelieferten Zubehör und – sofern vernünftigerweise möglich – in der Original-Versandverpackung an den Verkäufer zurücksenden, gemäß den vom Unternehmer erteilten angemessenen und deutlichen Anweisungen.
Artikel 7: Änderung des Vertrags
- Stellt sich während der Ausführung des Vertrags heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags notwendig ist, die zu verrichtenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, passen die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend an.
- Vereinbaren die Parteien, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann der Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung dadurch beeinflusst werden. Der Verkäufer informiert den Käufer hierüber so schnell wie möglich.
- Hat die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Konsequenzen, informiert der Verkäufer den Käufer hierüber vorab schriftlich.
- Haben die Parteien einen Festpreis vereinbart, gibt der Verkäufer dabei an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags eine Überschreitung dieses Preises zur Folge hat.
- Abweichend von den Bestimmungen in Absatz 3 dieses Artikels kann der Verkäufer keine Mehrkosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung die Folge von Umständen ist, die ihm zuzurechnen sind.
Artikel 8: Lieferung und Gefahrenübergang
- Sobald die gekaufte Ware vom Käufer in Empfang genommen wurde, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.
Artikel 9: Untersuchung, Reklamationen
- Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der (Ab-)Lieferung, in jedem Fall aber innerhalb der kürzestmöglichen Frist, zu untersuchen (oder untersuchen zu lassen). Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Ware dem entsprechen, was die Parteien vereinbart haben, zumindest aber, dass Qualität und Quantität den Anforderungen entsprechen, die im normalen (Handels-)Verkehr gelten.
- Reklamationen in Bezug auf Beschädigungen, Fehlmengen oder Verlust gelieferter Waren müssen innerhalb von 10 Werktagen nach dem Tag der Lieferung der Waren vom Käufer schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden.
- Bei Begründetheit der Beschwerde innerhalb der gesetzten Frist hat der Verkäufer das Recht, entweder nachzubessern, neu zu liefern oder von der Lieferung abzusehen und dem Käufer eine Gutschrift über diesen Teil des Kaufpreises zu senden.
- Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Anzahl, Maß oder Ausführung können dem Verkäufer nicht entgegengehalten werden.
- Beschwerden in Bezug auf ein bestimmtes Produkt haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Teile, die zu demselben Vertrag gehören.
- Nach der Verarbeitung der Waren beim Käufer werden keine Reklamationen mehr akzeptiert.
Artikel 10: Muster und Modelle
- Wurde dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt, so wird vermutet, dass dies nur als Hinweis dient, ohne dass die zu liefernde Sache diesem entsprechen muss. Dies ist anders, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass die zu liefernde Sache damit übereinstimmen wird.
- Bei Verträgen über eine unbewegliche Sache wird die Angabe der Fläche oder anderer Maße und Bezeichnungen ebenfalls nur als Hinweis vermutet, ohne dass die zu liefernde Sache diesen entsprechen muss.
Artikel 11: Lieferung
- Die Lieferung erfolgt „ab Werk/Laden/Lager“. Dies bedeutet, dass alle Kosten zu Lasten des Käufers gehen.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Sachen in dem Moment abzunehmen, in dem der Verkäufer diese bei ihm abliefert oder abliefern lässt, bzw. in dem Moment, in dem ihm diese Sachen gemäß dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden.
- Verweigert der Käufer die Abnahme oder ist er nachlässig bei der Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung notwendig sind, ist der Verkäufer berechtigt, die Sache auf Rechnung und Risiko des Käufers zu lagern.
- Werden die Sachen geliefert, ist der Verkäufer berechtigt, etwaige Lieferkosten in Rechnung zu stellen.
- Benötigt der Verkäufer Daten vom Käufer für die Ausführung des Vertrags, beginnt die Lieferfrist erst, nachdem der Käufer dem Verkäufer diese Daten zur Verfügung gestellt hat.
- Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist ein Richtwert. Dies ist niemals eine Ausschlussfrist. Bei Überschreitung der Frist muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.
- Der Verkäufer ist berechtigt, die Sachen in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben dies schriftlich anders vereinbart oder der Teillieferung kommt kein eigenständiger Wert zu. Der Verkäufer ist bei Lieferung in Teilen berechtigt, diese Teile gesondert in Rechnung zu stellen.
Artikel 12: Höhere Gewalt
- Kann der Verkäufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, haftet er nicht für den vom Käufer erlittenen Schaden.
- Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien in jedem Fall jeden Umstand, den der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen konnte und infolgedessen die normale Ausführung des Vertrags vom Käufer vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, wie zum Beispiel Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Belästigung, Sabotage, Terrorismus, Energiestörung, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer, Betriebsbesetzung, Streiks, Aussperrung von Arbeitnehmern, geänderte staatliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten und andere Störungen im Betrieb des Verkäufers.
- Ferner verstehen die Parteien unter höherer Gewalt den Umstand, dass Zulieferbetriebe, von denen der Verkäufer für die Ausführung des Vertrags abhängig ist, ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllen, es sei denn, dies ist dem Verkäufer vorzuwerfen.
- Tritt eine wie vorstehend beschriebene Situation ein, infolgedessen der Verkäufer seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht erfüllen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Hat die im vorigen Satz genannte Situation 30 Kalendertage gedauert, haben die Parteien das Recht, den Vertrag schriftlich ganz oder teilweise aufzulösen.
- Falls die höhere Gewalt länger als drei Monate andauert, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Auflösung kann nur per Einschreiben erfolgen.
Artikel 13: Übertragung von Rechten
- Rechte einer Partei aus diesem Vertrag können nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Klausel mit sachenrechtlicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek).
Artikel 14: Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
- Die beim Verkäufer vorhandenen Sachen sowie gelieferte Sachen und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt kann sich der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Sachen zurücknehmen.
- Werden die vereinbarten im Voraus zu zahlenden Beträge nicht oder nicht rechtzeitig beglichen, hat der Verkäufer das Recht, die Arbeiten auszusetzen, bis der vereinbarte Teil dennoch beglichen wurde. Es liegt dann ein Gläubigerverzug vor. Eine verspätete Lieferung kann dem Verkäufer in diesem Fall nicht entgegengehalten werden.
- Der Verkäufer ist nicht befugt, die unter seinen Eigentumsvorbehalt fallenden Sachen zu verpfänden oder in irgendeiner anderen Weise zu belasten.
- Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt an den Käufer gelieferten Sachen gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police auf erstes Anfordern zur Einsicht vorzulegen.
- Falls Sachen noch nicht geliefert wurden, aber die vereinbarte Anzahlung oder der Preis nicht gemäß Vereinbarung beglichen wurde, hat der Verkäufer das Zurückbehaltungsrecht. Die Sache wird dann nicht geliefert, bis der Käufer vollständig und gemäß Vereinbarung gezahlt hat.
- Im Falle der Liquidation, Insolvenz oder des Zahlungsaufschubs des Käufers sind die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig.
Artikel 15: Haftung
- Jede Haftung für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Ausführung eines Vertrags ergeben, ist stets auf den Betrag begrenzt, der im jeweiligen Fall durch die abgeschlossene(n) Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um den Betrag des Selbstbehalts gemäß der jeweiligen Police.
- Nicht ausgeschlossen ist die Haftung des Verkäufers für Schäden, die die Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten sind.
Artikel 16: Rügepflicht
- Der Käufer ist verpflichtet, Beschwerden über die verrichteten Arbeiten direkt dem Verkäufer zu melden. Die Beschwerde muss eine so detailliert wie mögliche Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Verkäufer in der Lage ist, angemessen darauf zu reagieren.
- Ist eine Beschwerde begründet, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware nachzubessern und gegebenenfalls zu ersetzen.
Artikel 17: Garantien
- Sofern im Vertrag Garantien enthalten sind, gilt Folgendes. Der Verkäufer garantiert, dass die verkaufte Ware dem Vertrag entspricht, dass sie ohne Mängel funktionieren wird und dass sie für den Gebrauch geeignet ist, den der Käufer damit zu machen beabsichtigt. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach Erhalt der verkauften Ware durch den Käufer.
- Die genannte Garantie dient dazu, zwischen Verkäufer und Käufer eine solche Risikoverteilung herbeizuführen, dass die Folgen einer Garantieverletzung stets vollständig auf Rechnung und Risiko des Verkäufers gehen und dass der Verkäufer sich im Falle einer Garantieverletzung niemals auf Artikel 6:75 BW berufen kann. Die Bestimmungen im vorigen Satz gelten auch, wenn die Verletzung dem Käufer bekannt war oder durch eine Untersuchung hätte bekannt sein können.
- Die genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel infolge unsachgemäßer oder zweckwidriger Verwendung entstanden ist oder wenn – ohne Zustimmung – der Käufer oder Dritte Änderungen vorgenommen haben bzw. versucht haben vorzunehmen oder die gekaufte Ware für Zwecke verwendet haben, für die sie nicht bestimmt ist.
- Sofern sich die vom Verkäufer gewährte Garantie auf eine von einem Dritten produzierte Sache bezieht, ist die Garantie auf die Garantie beschränkt, die von diesem Produzenten gewährt wird.
Artikel 18: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
- Auf jeden Vertrag zwischen den Parteien ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
- Das niederländische Gericht in dem Bezirk, in dem Be The Best You – NorahLux ansässig ist/seine Praxis betreibt/sein Büro hat, ist ausschließlich zuständig für die Kenntnisnahme etwaiger Streitigkeiten zwischen den Parteien, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor.
- Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Wenn in einem gerichtlichen Verfahren eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als unangemessen benachteiligend angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
